Links überspringen

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Folgend möchten wir Ihnen einen Überblick über häufige Fragestellungen mit den entsprechenden Antworten geben.

Das Finanzielle zu regeln, ist nicht leicht. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet viele unterschiedliche Leistungen, um den Umgang damit zu erleichtern. Informieren Sie sich dort über die für Sie und Ihre Situation passende Leistung.

Nicht nur Witwen haben nach dem Tod ihres Ehepartners einen Anspruch auf Witwenrente. Auch umgekehrt haben Witwer nach dem Tod ihrer Ehepartnerin einen Anspruch darauf. Dazu gibt es jedoch besondere Bedingungen: Der verstorbene Part des Ehepaares muss demnach die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder mindestens eine Rente eingezogen haben. Außerdem muss die Ehe zum Todeszeitpunkt rechtsgültig bestanden haben und Sie müssen einen Antrag stellen, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Hier hilft die Rentenversicherung weiter.

Eine Organspende kann viele Leben retten. Um hierfür in Frage zu kommen, muss der Hirntod eindeutig festgestellt werden. Dies geschieht unabhängig von zwei unterschiedlichen, dafür qualifizierten Ärzten.

Es gibt zwei wichtige Verfügungen: Die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Beide geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Standpunkt gegenüber bestimmten Situationen im Vorfeld klarzustellen.

Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr/e gesetzliche/r Betreuer/in wird und Sie in allen Bereichen vertreten kann, wenn Sie nicht mehr selbst in der Lage dazu sind. Sie können hier nicht nur eine bestimmte Person als Betreuer/in berufen, sondern auch ausschließen. So können Sie auch, wenn sie niemand bestimmtes im Sinn haben, direkt bestimmte Menschen ausschließen.

Die Patientenverfügung wird für den Fall gebraucht, dass Ihnen etwas passiert und Sie nicht selbst in der Lage dazu sind, zu sagen, was mit Ihnen geschehen soll. Es ist hauptsächlich als Anleitung für Ihre Angehörigen gedacht, damit diese in der dann schwierigen Situation nicht auch noch schwierige Entscheidungen treffen müssen. Gleichzeitig können Sie so sicherstellen, dass nichts mit Ihnen geschieht, was Sie nicht möchten.

Es besteht die Möglichkeit, Beihilfe bei der Kostenfrage zu beantragen. Dies gilt jedoch nicht für die Bestattungskosten selbst, sondern lediglich für die Überführung des Sarges oder der Urne.

Je nachdem welche Bestattungsart und welchen Ort Sie wünschen, können individuelle Kosten entstehen. Wir besprechen diese gerne mit Ihnen telefonisch und gehen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch.

Weitere Beiträge aus unserem Ratgeber:

Was im Trauerfall tun
Kinder und Trauer
Bestattungsrecht
Beerdigungsknigge